Blackout-Management
Mit Blackout ist ein großflächiger (ein ganzes Land oder mehrere Länder) und langfristiger Totalausfall der Stromversorgung gemeint, der das Zusammenbrechen der Versorgungsinfrastruktur bedeutet.
Telekommunikation (Handy, Festnetz, Internet), Verkehr und Logistik, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Treibstoffversorgung, Finanzwesen und Kommunikation funktionieren nicht mehr. Da ein solcher Notfall eine bisher nicht gekannte Ausnahmesituation darstellt, ist eine Vorbereitung darauf erforderlich.
1. a) Vorbereitung auf ein Blackout
Diese Vorbereitung umfasst eine frühzeitige Kommunikation der Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtung mit allen Betroffenen (LehrerInnenteam, GTS-Team, Eltern, Erziehungsberechtigte, SchulerhalterInnen, Trägerorganisation der GTS, EssenslieferantInnen, Busunternehmen,…). Diese Kommunikation beinhaltet
- das Kommunizieren des Entlassungsmanagements
- eine Festlegung der Vorgangsweise der Schule bei einem Blackout, das entweder während der Unterrichtszeit oder außerhalb der Unterrichtszeit eintritt. Für beide Fälle sind entsprechende Absprachen und Vorkehrungen zu treffen.
- ein Kommunizieren des Notfallplans und Übernahme der zugeteilten Aufgaben durch Lehrerinnen, Schulwart und Reinigungspersonal.
- die Bekanntgabe des Notfallplans an alle in der Schule Bediensteten. Der Notfallplan wird sowohl im Schulgebäude im Erdgeschoß als auch im Schaukasten und auf der Schulhomepage für außerschulische Personen gut sichtbar ausgehängt.
- ein In-Kontakt-Treten mit dem örtlichen Krisenmanagement in der Gemeinde bzw. mit der örtlichen Einsatzleitung. Wer ist das? Feuerwehr Diese Kontaktaufnahme erfolgt durch den Schulwart. Frühzeitig ist der Kommunikationsweg mit der Gemeinde für den Notfall festzulegen.
- das Festlegen eines Klassenraums (4a!), in dem die Betreuung der nicht abgeholten Kinder durchgeführt wird sowie das Bestimmen eines Ortes, an dem Decken, Taschenlampen, Trinkwasserflaschen aufbewahrt werden. (Kinder haben selber Trinkflaschen mit und wir haben in jeder Klasse genug Trinkbecher zur Verfügung)
- das Festlegen eines Ortes am Schulgrundstück, wo die Notdurft verrichtet werden kann: es gibt ein Ortsnetz = es gibt Wasser und die Toiletten kann man benutzen.
- die Sicherung bzw. das Schließen des Gebäudes durch Schulwart, Reinigungspersonal bzw. LehrerInnen. (elektrische Geräte ausschalten und vom Stromnetz nehmen, Hauptwasserhahn (Keller neben E-Raum auf der linken Seite) abdrehen, alle Fenster schließen)
- den Aushang von Informationen im Schaukasten. Dort entnehmen die Eltern und Erziehungsberechtigten Informationen, wo sie weitere Auskunft erhalten können. Beispielsweise: Adresse des Schulwarts oder einer Lehrperson, bei der die Klassenlisten mit den Vermerken des Entlassungsmanagements deponiert sind. (Frau Kothleitner und Frau Tippl)
- die Abklärung mit dem Schulwart zu folgenden Fragen: Funktioniert die Wasser- und Abwasserversorgung auch ohne Strom? Ja! Wie ist die Heizung auszuschalten? Wird durch Herrn Lederer (Energielieferant) beendet. Welche Sicherungsmaßnahmen wären im Winter notwendig?
1. b) To do:
Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten zur Entlassung ihres Kindes einholen
Erreichbarkeitsliste des Lehr-, Betreuungs-, Verwaltungs- und Reinigungspersonals anlegen
Notfallmedikation von SuS in Papierform ausgedruckt vorbereiten
Logbuch für die Dokumentation vorbereiten. In diesem Logbuch ist jede Entscheidung zu dokumentieren.
Bei einer der nächsten Konferenzen Rundgang mit dem Schulwart durch das Schulgebäude (Hauptwasserhahn, Heizung,…) durchführen.
Decken, Taschenlampen, Batterien, Radio sind zu besorgen
2. Schritte beim Eintritt eines Blackouts
Tritt ein Blackout außerhalb der Unterrichtszeit bzw. Betreuungszeit ein, bleibt die Schule geschlossen. Die Bevölkerung hat den Anweisungen der Behörde zu folgen: Ö3 informiert zur vollen Stunde.
Ereignet sich das Blackout während der Unterrichts- bzw. Betreuungszeit, braucht es ein geregeltes Entlassungsmanagement für die Kinder sowie ein verantwortungsvolles Schließen des Schulgebäudes. Grundsätzlich ist nach folgendem Notfallplan zu handeln:
a) Notfallplan:
- Lageerkennung: ist ein Blackout eingetreten? Überprüfen, ob der FI-Schalter im Sicherungskasten (E- Raum/ Keller) bzw. die Sicherung ausgelöst ist. Überprüfen, ob Nachbarn Strom haben, ob die Straßenbeleuchtung an ist? Wenn möglich telefonisch eruieren, ob entfernter gelegene Haushalte über Strom verfügen? aktuelle Informationen über noch funktionierendes Internet oder über Radio (Auto-, Batterie- oder Kurbelradio) einholen
- Anweisungen dem Radio zur vollen Stunde entnehmen: ORF Ö3; orf.at
- Ist das Blackout zur unterrichtsfreien Zeit eingetreten, so versammelt sich das Kernteam (Andrea Harrer, Barbara Tippl und Sarah Kothleitner) je nach Beginn des Blackouts um 10:00 und / oder um 15:00 im Konferenzzimmer, um die weitere Vorgangsweise zu koordinieren und um die geordnete Schließung des Gebäudes vorzunehmen.
- Die Lehrkräfte verbleiben zum weiteren Unterricht in den Klassen.
- Die SuS werden gemäß des Stundenplans und der Betreuungsverpflichtung unterrichtet bzw. betreut. Sie werden gemäß der mit den Eltern und Erziehungsberechtigten geschlossenen Entlassungsvereinbarung nach Hause entlassen. Die Entlassung jedes Kindes wird dokumentiert. Nicht abgeholte Kinder werden von LehrerInnen bzw. Betreuungspersonen bis zur Abholung beaufsichtigt. Zwei, wenn nicht drei Dokumentationslisten zur Entlassung je Klasse führen, damit diese auch bei Polizei und / oder Gemeinde hinterlegt werden können.
- Alle Entscheidungen, Maßnahmen und auch ungeklärten Fragen werden in einem Logbuch
- Trinkwasser wird in eigene Flaschen abgefüllt.
- Während des Blackouts ist den Anweisungen der Behörden Folge zu leisten.
- Sicherung des Gebäudes: Kochplatten, Kaffeemaschinen, Wasserkocher, gasbetriebene Geräte sind auszuschalten.
- Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs wird durch die Bildungsdirektion angeordnet.
- Ist die Stromversorgung wieder gegeben, so muss in der Anfangszeit mit einem instabilen Stromnetz gerechnet werden, sodass angeraten ist, nur die wichtigsten Geräte in Betrieb zu nehmen.
b) Verhalten gegenüber den Schülerinnen und Schülern:
Es ist anzuraten,
- die SuS sachlich über das Blackout zu informieren
- dabei Ruhe auszustrahlen und beruhigend auf die SuS einzugehen
- Gefühle und Ängste der Kinder ernst zu nehmen
- den Unterricht nach Möglichkeit fortzuführen
- fehlende SuS ins Klassenbuch einzutragen und bei einem Raumwechsel dieses mitzunehmen
- in der letzten Unterrichtsstunde das Klassenbuch im Konferenzzimmer abzugeben.
- ohne explizite Anordnung durch die Einsatzleitung keine SuS vorzeitig aus dem Unterricht zu entlassen.
c) Rechtliches:
Grundsätzlich kommt der Schulleitung in einer solchen Ausnahmesituation weitreichende Entscheidungsautonomie (vom Eintreffen des Blackouts bis zum Abschließen des Gebäudes) zu. Jede weitreichende Entscheidung ist jedoch begründet zu dokumentieren. Ein Beschluss zur Nutzung des Schulgebäudes als Notquartier oder zur Betreuung von Personen während eines Blackouts obliegt dem Bürgermeister oder der Einsatzbehörde (Feuerwehr).
Die Tage bis zur Wiederherstellung der Stromversorgung und zur Beseitigung allfälliger Sekundärschäden (Telekommunikation, öffentlicher Verkehr,…) ist für schulfrei zu erklären; die entsprechende Verordnung dafür wird nachträglich kundgemacht. Lehrkräfte, Eltern, Erziehungsberechtigte, SuS können davon ausgehen, nicht in die Schule zu kommen, soweit nichts anderes über das Radio kundgetan wird. Sind SuS auf die Verkehrsinfrastruktur angewiesen, so ist auch der Ausfall des Transportwesens als Abwesenheitsgrund von der Schule gerechtfertigt.
Jedoch wird an der Schule eine Notbetreuung für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen angeboten!
3. Ende des Blackouts und Wiederaufnahme des Schulbetriebs
Die Kommunikation zu den zuständigen Behörden (Gemeinde, Bildungsdirektion, BMBWF) wird wiederhergestellt.
Schulleitung nimmt Kontakt zum Schulpersonal auf und prüft deren Verfügbarkeit für Unterricht, Betreuung und Inbetriebnahme des Gebäudes.
Zu Beginn sind nur die notwendigsten Geräte einzuschalten und Vorgaben der Behörden zu beachten.
Heizanlage und Pumpsysteme sind wieder in Betrieb zu nehmen.
Bei allfälligen Schäden ist Meldung zu erstatten und deren Behebung zu veranlassen.
Wenn das Schulgebäude betriebsbereit ist (Wasserversorgung, Raumtemperatur), wird die Schulbehörde informiert.
Die Schulleitung wartet die Anweisungen der Schulbehörde betreffend die Wiederaufnahme des Unterrichts-/Betreuungsbetriebes ab.